Beitragsordnung des Zero Waste Köln e.V.

Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 04.07.2025

§ 1 Grundlagen

Die Mitgliedschaft im Zero Waste Köln e.V. ist mit der Verpflichtung verbunden durch finanzielle Zuwendungen in Form eines jährlichen Beitrages zur Unterstützung und Erreichung des Vereinszweckes beizutragen. Durch die Zahlung des Mitgliedsbeitrages oder zusätzlicher Spenden entstehen für die Mitglieder keine Ansprüche auf Sach- oder anders geartete Leistungen.

§ 2 Höhe des Beitrags

  1. Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge.
  2. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für Ordentliche Mitglieder (natürliche Personen) des Zero Waste Köln e.V. kann zwischen 12 Euro, 36 EUR, 60 Euro oder 120 Euro gewählt werden.
  3. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für Fördermitglieder (natürliche Personen) des Zero Waste Köln e.V. kann zwischen 12 Euro, 36 EUR, 60 Euro oder 120 Euro gewählt werden. Sie haben kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.
  4. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für Fördermitglieder (juristische Personen) des Zero Waste Köln e.V. kann zwischen 60 Euro und 120 Euro gewählt werden. Sie haben kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.
  5. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für Ehrenmitglieder (natürliche Personen) des Zero Waste Köln e.V. Beträgt 0 €.

§ 3 Fälligkeit

  1. Der auf das Kalenderjahr bezogene Mitgliedsbeitrag wird erstmalig bei Annahme der Beitrittserklärung in anteiliger Höhe fällig.
  2. In den Folgejahren erfolgt die Zahlung des Beitrags im Lastschriftverfahren jeweils zum 01.02. des Kalenderjahres.
  3. Die Beitragspflicht endet mit dem Ende der Mitgliedschaft. Bei Austritt aus dem Verein, egal aus welchem Grund, werden bereits gezahlte Beiträge nicht erstattet.
  4. Das Mitglied ist verpflichtet, dem Verein Änderungen der Bankverbindung, der Anschrift sowie der Mailadresse mitzuteilen.
  5. Die Zahlung des Mitgliedsbeitrags erfolgt ausschließlich per Lastschriftverfahren.

§ 4 Spendenbescheinigung

  1. Alle Mitglieder erhalten für ihre im Kalenderjahr gezahlten Mitgliedsbeiträge auf Wunsch eine Spendenbescheinigung zum Jahresende.
  2. Sofern Spenden den vom Finanzamt festgelegten Betrag für den vereinfachten Nachweis übersteigen, wird automatisch eine Spendenbescheinigung ausgestellt. Für alle anderen Spenden genügt der Kontoauszug als Nachweis gegenüber dem Finanzamt.